Handelsgebrauch
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Handelsgebrauch — (Handelsbrauch, Handelsusance, Handelsgewohnheit) bezeichnet das kaufmännische Gewohnheitsrecht, d. h. die Gesamtheit derjenigen im Handelsstande bestehenden Übungen, die der Gesetzgeber zwar nicht zu geschriebenen Rechtssätzen erhoben hat, die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bremer Stadtrecht — Basisdaten Titel: Bremisches Stadtrecht Art: Stadtrecht Geltungsbereich: Bremen und Orte der Stadtrechtsfamilie Rechtsmaterie: Stadtrecht … Deutsch Wikipedia
Fernhandel — Unter Handel wird im weiteren Sinn die wirtschaftliche Tätigkeit des Austausch von Gütern zwischen Wirtschaftssubjekten auf dem Weg der Güter von der Produktion bis zum Konsum bzw. der Güterverwendung verstanden. Dabei ist es nach Rudolf Seyffert … Deutsch Wikipedia
Handel — Unter Handel wird die wirtschaftliche Tätigkeit des Austauschs von Gütern zwischen Wirtschaftssubjekten auf dem Weg der Güter von der Produktion bis zum Konsum bzw. der Güterverwendung verstanden. Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsgeschichte 2… … Deutsch Wikipedia
Spezialhandel — Unter Handel wird im weiteren Sinn die wirtschaftliche Tätigkeit des Austausch von Gütern zwischen Wirtschaftssubjekten auf dem Weg der Güter von der Produktion bis zum Konsum bzw. der Güterverwendung verstanden. Dabei ist es nach Rudolf Seyffert … Deutsch Wikipedia
Zirkulationsprozess — Unter Handel wird im weiteren Sinn die wirtschaftliche Tätigkeit des Austausch von Gütern zwischen Wirtschaftssubjekten auf dem Weg der Güter von der Produktion bis zum Konsum bzw. der Güterverwendung verstanden. Dabei ist es nach Rudolf Seyffert … Deutsch Wikipedia
Firma — Firma, 1) (lat.), schriftlicher, mit Beobachtung der herkömmlichen Formalitäten abgefaßter Aufsatz, z.B. über einen Kauf, Pacht; 2) (ital. Ragione, Ditta, franz. Raison), det Handelsname einer Person od. der kaufmännische Gesammtname einer… … Pierer's Universal-Lexikon
Delkredĕre — (ital., franz. Ducroire, engl. Guaranty oder Guarantee), eine im Kommissionsgeschäft übliche Art der Kreditversicherung. Durch den Delkrederevertrag übernimmt der Kommissionär gegen Zahlung einer besondern Provision seinem Auftraggeber gegenüber… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gutgewicht — Gutgewicht, dem Käufer, in der Regel dem Kleinhändler von dem Großhändler zugestandener Gewichtsvorteil, um jenen für das Einwiegen zu entschädigen, beträgt gewöhnlich 1 oder 1/2 Proz., findet meist bei feuchten und unreinen Waren statt, die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Handelsbrauch — Handelsbrauch, s. Handelsgebrauch … Meyers Großes Konversations-Lexikon